Das BFSG wurde als Teil des europäischen Accessibility Acts (EAA) in das deutsche Recht übernommen und trat am 15. Juni 2022 in Kraft. Es setzt bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen fest, die ab dem 29. Juni 2025 gelten. Dieses Gesetz betrifft nun erstmals auch private Akteure in der Wirtschaft.
Ziel des BFSG ist es, die Zugänglichkeit in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens, insbesondere im digitalen Sektor, zu verbessern. Es legt Standards fest, die Webseiten und mobile Applikationen für alle Menschen zugänglich machen sollen, einschließlich jener mit Behinderungen.
Von den Regelungen betroffen sind Telekommunikationsanbieter, Banken, Softwarehersteller, Händler und Importeure solcher Produkte und Dienstleistungen. Aber auch Betreiber von Online-Shops, Webseiten und digitale Dokumenteanbieter wie eBooks müssen ihre Angebote bis Mitte 2025 barrierefrei gestalten.
Obwohl die Anpassung an das BFSG zunächst als komplex und kostspielig erscheinen mag, ist sie von großer Bedeutung. Rund 12,5 % der deutschen Bevölkerung leben mit einer dauerhaften leichten bis schweren Behinderung. Hinzu kommen 22 % der Bevölkerung über 65 Jahre, 15 % Nicht-Muttersprachler und 7,5 %, die nur unzureichend lesen und schreiben können. Dies zeigt, dass nahezu jeder zweite Mensch in Deutschland von einer digitalen Barrierefreiheit profitieren könnte. Somit unterstützt das BFSG nicht nur eine große Anzahl an Menschen, sondern bietet auch unternehmerische Vorteile durch die Erweiterung der Zielgruppe und Verbesserung des Kundenzugangs.
Das Gesetz definiert vier grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten:
Das BFSG betrifft nahezu jeden, der digital präsent ist und Produkte oder Dienstleistungen online anbietet. Dazu zählen Mediendienste, Banken, Personenbeförderungsdienste und viele weitere Anbieter. Auch Webseiten, die Offline-Dienstleistungen anbieten und online buchbar sind oder Formulare und digitale Dokumente bereitstellen, müssen die Anforderungen erfüllen.
Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von diesen Anforderungen ausgenommen, es sei denn, sie bieten spezifische, unter das BFSG fallende Dienstleistungen an.
Um die Barrierefreiheit deiner Webseite zu überprüfen und anzupassen, kannst du folgende Punkte als erste Orientierung nutzen:
Das BFSG bietet nicht nur die Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch die Chance, das eigene Unternehmensimage zu verbessern und den Kundenstamm zu erweitern. Durch eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen des BFSG kannst du sicherstellen, dass deine digitalen Angebote inklusiv und zugänglich für alle sind.