1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Softwarelösungen, die von der zenario FZCO (nachfolgend „zenario“) erbracht werden, einschließlich der Nutzung von Portalen, Schnittstellen und Internetdiensten, die zenario anbietet. Sie definieren das Verhältnis zwischen zenario und den natürlichen sowie juristischen Personen (nachfolgend „Nutzer“), die die Dienste von zenario nutzen.
1.2 Kundendefinition: Angebote von zenario richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nutzer im Sinne dieser AGB sind somit nur natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zenario-Leistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen.
1.3 Kundenakzeptanz: Als „Kunden“ gelten Personen, die durch eine gesonderte Erklärung (wie Auftragserteilung oder Registrierung) ein Vertragsverhältnis mit zenario eingehen, sich auf der zenario-Website registrieren oder einloggen und diese AGB akzeptieren.
1.4 Individualabreden: Abweichungen von diesen AGB, Zusicherungen oder Garantieversprechen bedürfen der Schriftform und müssen von zenario ausdrücklich bestätigt werden.
1.5 Angebotsgültigkeit: Angebote von zenario sind grundsätzlich unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
2. Social Media Kanäle
2.1 Risikohinweis: Die zenario weist den Kunden vor Auftragserteilung, Log-In oder Registrierung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Linkedin, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Software, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der zenario nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die zenario arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die zenario beabsichtigt, den Auftrag, den Log-In oder Registrierung des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die zenario aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Kennzeichnung
3.1 Referenznutzung: zenario ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
4.1 Ausführungswahl: zenario darf Leistungen selbst erbringen oder sich zur Erfüllung vertragsgegenständlicher Leistungen Dritter bedienen.
4.2 Sorgfalt bei Auswahl: Die Auswahl der Dritten erfolgt sorgfältig unter Berücksichtigung der erforderlichen fachlichen Qualifikation.
4.3 Verpflichtung über die Vertragslaufzeit hinaus: In Verpflichtungen gegenüber Dritten die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftragsverhältnisses aus wichtigem Grund.
5. Konzept- und Ideenschutz
5.1 Vertragsverhältnis bei Konzepterstellung: Die Erstellung eines Konzeptes vor Vertragsabschluss begründet ein eigenständiges Vertragsverhältnis, auf das diese AGB Anwendung finden.
5.2 Schutz des Konzeptes: Das Konzept und die darin enthaltenen Ideen genießen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung ohne Zustimmung von zenario ist untersagt.
5.3 Urheberrecht des Konzeptes: Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetze. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der zenario ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetze nicht gestattet.
5.4 Werkhöhe des Konzepts: Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetze genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später hervorgebracht und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Software, Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
5.5 Unterlassungsverpflichtung des Kunden: Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der zenario im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
5.6 Meldepflicht des Kunden: Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der zenario Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der zenario binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
5.7 Ideen-Präsentation: Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die zenario dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die zenario dabei verdienstlich wurde.
5.8 Entschädigung: Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der zenario ein. Diese Befreiung beträgt stehts mindestens 5.000,00€
6. Gewährleistung
6.1 Mängelrügepflicht: Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die zenario, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
6.2 Rechte bei Mängeln: Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/ Leistung durch die zenario zu. Die zenario wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der zenario alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die zenario ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die zenario mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
6.3 Pflichten des Auftraggebers: Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die zenario ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die zenario haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
6.4 Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der zenario erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung wird ausgeschlossen.
7. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
7.1 Definition des Leistungsumfangs: Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsformular, Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die zenario, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch zenario. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der zenario. Diese Beschreibung stellt den maximal möglichen Umfang der Dienstleistungen dar, den der Kunde nach Vertragsbeginn einfordern kann. zenario ist jedoch nicht verpflichtet, sämtliche dort aufgeführten Leistungen in jedem Fall durchzuführen. Die Entscheidung über die tatsächliche Ausführung einzelner Leistungspunkte liegt im Ermessen von zenario, basierend auf der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden, der Relevanz für den Auftrag und den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Der Kunde kann nach Beginn des Auftrages die Durchführung bestimmter, in der Auftragsbestätigung und den Angebotspapieren genannter Leistungen einfordern, sofern diese essentiell für die Erfüllung des Vertragszwecks sind und von beiden Parteien als solche vereinbart wurden.
7.2 Freigabepflicht: Alle Leistungen der zenario (insbesondere software, alle Designs, Konzepte, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
7.3 Informationspflicht: Der Kunde wird zenario zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der zenario wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
7.4 Durchführungspflicht: Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
8. Vorzeitige Auflösung
8.1 Kündigungsrecht bei Vertragsverletzung: zenario ist berechtigt, den Vertrag bei wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
8.2 Kündigungsrecht des Kunden: Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die zenario fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9. Honorar
9.1 Honoraranspruch: Soweit nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der zenario für jede einzelne Leistung mit deren Erbringung. Ab einem Auftragsvolumen (Jahresbudget) von € 6.000,00 (sechstausend Euro) oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die zenario berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Abschlagsrechnungen zu erstellen. Dies kann z.B. monatlich erfolgen. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. gesetzlichen Höhe. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, steht der zenario für die erbrachten Leistungen und für die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte ein Honorar in marktüblicher Höhe zu.
9.2 Inflationsschutz: Jährlich erfolgt eine Preisanpassung um 4% zum Beginn jedes Kalenderjahres, um gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Die erste Anpassung erfolgt im Jahr nach Vertragsbeginn.
9.3 Übernahme von Kosten: Alle Leistungen der zenario, die nicht ausdrücklich mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind, werden gesondert vergütet. Alle der zenario entstehenden Barauslagen und Reisekosten sind vom Kunden zu erstatten.
9.4 Einseitige Änderungen: Nimmt der Kunde ohne Mitwirkung der zenario - unbeschadet der sonstigen laufenden Betreuung durch die zenario - einseitig Änderungen vor oder bricht er die Arbeiten ab, so hat er der zenario die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu ersetzen. Weiters hat er die zenario hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der zenario, schad- und klaglos zu halten. Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte an den bereits erbrachten Leistungen; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Skizzen und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die zenario zurückzustellen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Fälligkeit: Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der zenario gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der zenario.
10.2 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der zenario die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit mindestens € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die zenario sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Desweiteren ist die zenario nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
10.3 Ratenzahlung und Forderungen: Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die zenario für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der zenario aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der zenario schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11. Eigentums- und Urheberrechte
1.1 Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten: Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der zenario setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der zenario dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der zenario, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
11.2 Änderungen von Leistungen: Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der zenario, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zenario und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
11.3 Nutzungsumfang: Für die Nutzung von Leistungen der zenario, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der zenario erforderlich. Dafür steht der zenario und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4 Zustimmung über das Vertragsverhältnis: Für die Nutzung von Leistungen der zenario bzw. von Software und Werbemitteln für die die zenario konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftragsverhältnisses unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der zenario notwendig. In jedem Fall der Nutzung ist eine angemessene Vergütung an zenario zu leisten.
11.5 Nutzung nach Vertragsablauf: Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der zenario im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende sind nur noch 5% der ursprünglichen Vergütung zu zahlen.
12. Haftung
12.1 Leichte Fahrlässigkeit: In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der zenario und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der zenario ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Haftung: Jegliche Haftung der zenario für Ansprüche, die auf Grund der von der zenario erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die zenario ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die zenario nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die zenario diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatz: Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der zenario. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Datenschutz
13.1 Einwilligung zur Datennutzung: Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, HRB-Nummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E- Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht: Erfüllungsort ist der Sitz der zenario. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die zenario die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der zenario und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der zenario sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die zenario berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
14.3 Gendern: Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.